Allgemeine Reisebedingungen für Hotel-Arrangements, Stand: 01.06.2009
Die allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff. BGB
Der Reisende erkennt die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen als verbindlich an. Sie gelten für alle Reiseangebote dieses Kataloges.
Reiseveranstalter ist jeweils das gebuchte Hotel.
1. Vertragsschluss
1.1. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden, auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Ein Reisevertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn die
Anmeldung vom Veranstalter oder einer Vermittlungsstelle im Namen des
Veranstalters mit dem gleichen Inhalt, insbesondere bezüglich Buchung und Reisepreis, schriftlich bestätigt wird (Buchungsbestätigung).
2. Vertragsinhalt
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog oder in den auf individuellen Wunsch erstellten Angeboten, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Katalogen bzw. Angeboten enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter mit dem Inhalt bindend, mit dem sie Grundlage des Vertrages geworden sind. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Katalogangaben vornehmen, wenn hierüber vor Buchung informiert wird.
3. Leistungs‑ und Preisänderungen
3.1. Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu ändern. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt sind nur zulässig, soweit sie nicht erheblich sind, der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird und sie nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Ggf. setzt der Veranstalter Sie über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis. Die danach geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Vertragsleistung. Tritt der Reisende eine Reise an, nachdem er vom Veranstalter über die notwendige Änderung des gesamten Zuschnitts dieser Reise in Kenntnis gesetzt worden ist, so ist eine auf die Änderung gestützte Kündigung des Vertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.
3.2. Die jeweils gewährten Ermäßigungen sind den Buchungshinweisen und Preistabellen zu entnehmen. Maßgebend bei Kinderermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt (z. B. die Altersangabe von 4 bis einschließlich 11 Jahre umfasst den Zeitraum ab dem 4. Geburtstag). Der Veranstalter ist berechtigt, das Alter der gebuchten Kinder anhand der Personaldokumente zu überprüfen. Bei nicht mit der Buchung übereinstimmenden Altersangaben ist der Veranstalter berechtigt, die Differenz zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 15,00 nach zu erheben.
4. Bezahlung
4.1 Die Bezahlung erfolgt direkt an den Veranstalter.
4.2 Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis verrechnet wird. Die Höhe der Anzahlung ist abhängig von den gebuchten Leistungen. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k BGB gefordert und angenommen werden. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung vom Veranstalter übersandt.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder der vermittelnden Stelle.
5.2. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die vom Veranstalter ausgewiesenen Kosten. Eventuell durch den Veranstalter für den Reisenden bestellte und gekaufte Eintrittskarten für z. B. Oper, Theater, Varieté o. a. können nicht zurückgenommen werden.
5.3. Der pauschalierte Anspruch vom Veranstalter auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person mindestens € 15,00:
Ab dem 60. Tag bis zum 30 Tag vor Reiseantritt 15 %,
vom 29. bis 22. Tag 20 %,
vom 21. bis 15. Tag 40 %,
vom 14. bis 8. Tag 60 %,
vom 7. bis 1. Tag 80 %,
an dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % jeweils vom Reisepreis
5.4. Rücktritts‑, Bearbeitungs‑ und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
6. Umbuchungen
6.1. Änderungen des Reisetermins oder der reisenden Personen auf Wunsch des Reisenden gelten als Umbuchungen.
6.2. Ändert sich bei der Umbuchung die Teilnehmerzahl, so wird der entsprechend geringere bzw. höhere Reisepreis berechnet.
7. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Gleiches gilt, wenn sich der Reisende in starkem Maße vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält in diesem Falle den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. ersparte Aufwendungen oder sonstige Vorteile werden angerechnet. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Stadtrundfahrten, Ausstellungen, Sportveranstaltungen etc.) und die in der Reiseausschreibung oder dem Angebot oder in den Reiseunterlagen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise/des Programms gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
9.2. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die vom Reisenden geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
10. Allgemeines
10.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10.2. Den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseunfall und Reisegepäckversicherung wird empfohlen, die auch die Kosten der Rückführung bei Unfall und Krankheit deckt.
10.3. Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter, von Vollkaufleuten und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie von Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Geschäftssitz des Veranstalters.
10.4. Leistungsvereinbarungen über die Katalog‑ oder Angebotsbeschreibung und den Inhalt der Reisebestätigung hinaus bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.